Schießordnung

 

1. Die Nutzung des Bogensportgeländes des Vereins ist nur den Vereinsmitgliedern erlaubt.
Ausnahmen hiervon sind vom Vorstand vorab genehmigte und unter Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes durchzuführende Veranstaltungen wie Einsteiger-, Schnupperkurse und Turniere.
2. Das Material des Vereins darf nur für in der Satzung genannte Zwecke verwendet werden.
3. Der Schießbereich ist der Bereich zwischen der Abschusslinie der jeweiligen Scheibe und einem 30 m breiten Schießkorridor, jeweils 15 m seitlich des Schützen in Richtung des Pfeilfanges. Es gilt ebenso die 30° Regel!
4. Vor Schießbeginn ist sicherzustellen, dass sich keine Person und kein Tier in dem oben beschriebenen Schießbereich aufhält.
Wird festgestellt, dass während des Schießbetriebes Personen oder Tiere den beschriebenen Schießbereich betreten, ist das Schießen sofort einzustellen. Die Personen sind zu veranlassen, sich aus dem Schießbereich zu entfernen. Das Schießen kann wieder aufgenommen werden wenn alle Personen den Schießbereich verlassen haben.
5. Kinder und jugendliche Vereinsmitglieder dürfen die gesamte Schießanlage nur in Anwesenheit festgelegter verantwortlicher Aufsichtspersonen benutzen.
6. Das Schießen ist grundsätzlich nur auf die Zielanlage (Scheiben oder zusätzlich aufgestellte 3D-Tiernachbildungen) erlaubt.
Hochschüsse, Weitschüsse oder sonstige Schüsse, bei denen nicht sichergestellt ist, dass der Pfeil im Schießbereich bleibt, sind grundsätzlich verboten.
7. Auch bei unbeabsichtigten Schüssen muss gewährleistet sein, dass der Pfeil den Schießbereich nicht verlässt. Verboten ist daher das Ausziehen des Pfeils mit nach oben gerichtetem Bogen, so dass bei einem Lösefehler der Pfeil nicht unkontrolliert davonfliegen kann.
8. Die gekennzeichneten Abschusspunkte der jeweiligen Scheibe sind einzuhalten. Schießen mehrere Schützen gleichzeitig, müssen sich alle Schützen auf derselben Abschusslinie befinden. d.h. alle Schützen befinden sich in einer Linie auf gleicher Höhe.
9. Wird der Schießbereich zum Pfeilziehen betreten ist sicherzustellen, dass alle an der Schusslinie befindlichen Schützen das Schießen eingestellt und den Bogen abgelegt haben.
10. Der Bereich hinter den Scheiben oder den Pfeilfängen darf nur betreten werden, wenn sichergestellt ist, dass der Aufenthalt von Personen in diesem Bereich deutlich kenntlich gemacht ist. (z.B. quergestellter Bogen vor Scheibe).
11. Das Querschießen auf Nachbarscheiben über Freiflächen oder unübersichtlichen Stellen ist verboten.
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Auf dem Vereinsgelände ist Videoüberwachung installiert.

 

Stand 25.3.2023